Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger berate ich, neben meiner Tätigkeit als Sachverständiger für Gerichte, öffentliche und private Auftraggeber bei allen technischen Fragestellungen zur HOAI.

  • Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen bei komplexen Bauvorhaben
  • Beratung bei der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung
  • fachliche Prüfung von von Architekten- und Ingenieurschlussrechnungen
  • Abrechnung bei Vertragskündigung
  • Betreuung und Durchführung von VOF- und Wettbewerbsverfahren nach VOF und GRW

Bei der Anwendung der HOAI ergeben sich in der Praxis häufig Fragestellungen zu folgenden Honorarberechnungsvorschriften:

  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten § 10
  • Wert der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz § 10 3a
  • Ermittlung der Honorarzone §§ 12 und 11
  • Bewertung des erbrachten Leistungsumfangs § 15
  • Bewertung wiederholt erbrachten Grundleistungen § 20
  • Auftrag für mehrere Gebäude § 22
  • Verschiedene Leistungen an einem Gebäude § 23
  • Umbau und/oder Modernisierung von Gebäuden § 24
  • Instandhaltungen und Instandsetzungen § 27
Strohmayr Architekten | Am Graben 15 | 86391 Stadtbergen | Tel. 0821 / 243 32 – 0 | Fax 0821 / 43 10 16 | info@strohmayr-architekten.de